Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

 

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag

ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

 

Außerhalb des o.a. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners

nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

 

  • - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis

 

AGB für Tisch Reservierungen

Jede Reservierung erfolgt nach Treu und Glauben und selbstverständlich vertrauen wir auf Ihre Zuverlässigkeit.

Doch leider ist es Realität geworden und für uns und viele Gastronomen moralisch und auch finanziell nicht mehr tragbar,

dass Tische reserviert werden und Gäste nur zum Teil oder gar nicht erscheinen. 

 

Um eine Reservierung vorzunehmen, müssen Sie gesetzlich dazu in der Lage sein und die finanzielle Verantwortung für alle

unter Ihrem Namen vorgenommenen Transaktionen übernehmen. Sie haben sicherzustellen, dass alle von Ihnen bereitgestellten

Informationen korrekt und zutreffend sind.

 

Wird eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt, behalten wir uns das Recht vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten

anderweitig zu vergeben. Wurden bei einer Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so ist das Restaurant berechtigt

bei Nichterscheinen, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen.

 

Für Reservierungen ab 7 Personen an Fest- und Feiertagen oder an Tagen, welche durch einen Feiertag eingeschlossen sind,

erheben wir, im Fall von Stornierungen in der letzten Woche vor Tischreservierung und unangekündigtem Nichterscheinen eine

sogenannte no-show-Gebühr in Höhe von 20,00 € pro stornierte oder nicht anwesender Person.

 

Die Zuordnung der reservierten Tische wird vom Restaurant so vorgenommen, dass eine optimale Auslastung unserer begrenzten

Kapazitäten gewährleistet ist. Das Restaurant akzeptiert eine Abweichung der Personen von einer bereits getätigten Reservierung

nach oben nur, wenn diese Abweichung dem Restaurant rechtzeitig angezeigt worden ist und die Kapazitäten des Restaurants zum

Zeitpunkt der Änderung für die Bewirtung der höheren Teilnehmerzahl ausreichend sind. Bei Abweichungen nach unten

bzw. Nichterscheinen liegt es im Ermessen des Restaurants, einen Ausgleich in Rechnung zu stellen.