Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des o.a. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners
nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % vom gesamten Arrangementpreis;
- - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
AGB für Tisch Reservierungen
Jede Reservierung erfolgt nach Treu und Glauben und selbstverständlich vertrauen wir auf Ihre Zuverlässigkeit.
Doch leider ist es Realität geworden und für uns und viele Gastronomen moralisch und auch finanziell nicht mehr tragbar,
dass Tische reserviert werden und Gäste nur zum Teil oder gar nicht erscheinen.
Um eine Reservierung vorzunehmen, müssen Sie gesetzlich dazu in der Lage sein und die finanzielle Verantwortung für alle
unter Ihrem Namen vorgenommenen Transaktionen übernehmen. Sie haben sicherzustellen, dass alle von Ihnen bereitgestellten
Informationen korrekt und zutreffend sind.
Wird eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt, behalten wir uns das Recht vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten
anderweitig zu vergeben. Wurden bei einer Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so ist das Restaurant berechtigt
bei Nichterscheinen, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen.
Für Reservierungen ab 7 Personen an Fest- und Feiertagen oder an Tagen, welche durch einen Feiertag eingeschlossen sind,
erheben wir, im Fall von Stornierungen in der letzten Woche vor Tischreservierung und unangekündigtem Nichterscheinen eine
sogenannte no-show-Gebühr in Höhe von 20,00 € pro stornierte oder nicht anwesender Person.
Die Zuordnung der reservierten Tische wird vom Restaurant so vorgenommen, dass eine optimale Auslastung unserer begrenzten
Kapazitäten gewährleistet ist. Das Restaurant akzeptiert eine Abweichung der Personen von einer bereits getätigten Reservierung
nach oben nur, wenn diese Abweichung dem Restaurant rechtzeitig angezeigt worden ist und die Kapazitäten des Restaurants zum
Zeitpunkt der Änderung für die Bewirtung der höheren Teilnehmerzahl ausreichend sind. Bei Abweichungen nach unten
bzw. Nichterscheinen liegt es im Ermessen des Restaurants, einen Ausgleich in Rechnung zu stellen.
Landhotel Becker
Kirchplatz 4
D-56341 Kamp-Bornhofen
Fax +49 (0) 67 73 - 73 39
E-Mail: landhotelbecker@icloud.com